Für Zehntausende von Oldie-Fahrern kommt die Nachricht wie ein Schock:
Mit Beginn des nächsten Jahres wird ihren Autos per behördlicher
Verordnung der Oldtimer-Status entzogen, was im Einzelfall zu erheblichen
Nutzungseinschränkungen und massivem Anstieg ...
...der Betriebskosten führen
kann. Hintergrund ist die am vergangenen Freitag vom Bundesrat beschlossene
Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV), die in §2 Nr. 22 einen Oldtimer
generell als ein Auto definiert, das mindestens 30 Jahre alt ist. Alle jüngeren
Fahrzeuge haben somit nach Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 2007
keinerlei Möglichkeit mehr, von den zulassungs- und steuerrechtlichen
Vorteilen eines Oldtimers zu profitieren; selbst liebevoll gepflegte Autos
zwischen 20 und 30 Jahren werden mit abgenutzten Gebrauchtwagen in einen Topf
geworfen.
Besonders hart getroffen sind von der Gesetzesänderung Autofans, die
gleich mehrere Fahrzeuge dieser Altersklasse zu vertretbaren Kosten in den
Status des historischen Kennzeichens herüberretten wollten. Sie hatten
seit einigen Jahren über das sogenannte rote 07er-Wechselkennzeichen
die Möglichkeit, mehrere Fahrzeuge ab einem Alter von 20 Jahren gleichzeitig
zu besonderen Anlässen wie Clubtreffen, Oldtimerveranstaltungen oder
Probefahrten zu bewegen. Diese Präsentation automobilen Kulturgutes wurde
vom Gesetzgeber mit einem günstigen, hubraumunabhängigen Pauschalsteuersatz
von EUR 191,00 pro Jahr belohnt. Darüberhinaus boten viele Versicherungen
für diese „Wenigfahrer“ günstige Tarife an. Bei Erreichen
der 30-Jahres-Grenze hatte der Halter dann die Möglichkeit, für
jedes einzelne Auto ein sogenanntes H-Kennzeichen zu beantragen, mit dem sein
Wagen zum gleichen Steuersatz nun auch im Alltag bewegt werden durfte.
Mit diesen Möglichkeiten ist im nächsten Jahr Schluß. Der
größte Teil der 07er Nummern wurde jeweils befristet auf ein Jahr
erteilt und kann schon wegen der geänderten Gesetzeslage nicht verlängert
werden. Und egal welche Alternative man künftig bei der Zulassungsform
wählt, sie geht richtig ins Geld: Die reguläre Zulassung ist für
die meist kat-losen Autos mit abenteuerlich hohen Steuersätzen verbunden,
großvolumige Exemplare müssen gar mit Steuerbescheiden von 2.000
Euro und mehr pro Jahr rechnen! Summen, die den Betrieb mehrerer Fahrzeuge
für den Normalverdiener (und der stellt in der Oldie-Szene die Mehrheit)
schlichtweg unmöglich machen.
Die weiteren Alternativen heißen Saison-Zulassung nur für einige
Monate oder einmotten, was aber unweigerlich mit teuer zu reparierenden Standschäden
an der Technik verbunden ist. Viele Oldtimerfahrer sind daher gezwungen die
große Lösung zu wählen: Sie müssen ihr(e) Autos(s) verkaufen
oder verschrotten. Damit erreicht der Gesetzgeber genau das Gegenteil von
dem was ursprünglich geplant war.
Ob der Bundesrat hier aus finanzieller Sicht eine weitsichtige Entscheidung
getroffen hat, ist höchst zweifelhaft. Zwar werden einige der Oldie-Anwärter
mit regulärer Zulassung zu hohen Steuersätzen wieder auf die Straße
kommen, andererseits wird der größte Teil wohl langfristig oder
sogar dauerhaft verschwinden. Und für ein Auto, das es nicht gibt, kauft
man kein Benzin, kein Öl, keine Ersatzteile und man läßt es
auch nicht reparieren.
Die Abwendung dieser Neuregelung wäre Aufgabe des DEUVET, eigentlich
die polititische Interessenvertretung aller deutschen Oldtimerfahrer, gewesen.
Dem Verband, der stets gern auf seine ständigen Kontakte zur Politik
hinweist, gelang es aber offensichtlich nicht, sich Gehör zu verschaffen
oder auf die Entscheidung in Berlin auch nur ansatzweise Einfluß zu
nehmen.